Mit dem Pflegegeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld berechnen. Unter Berücksichtigung der geltenden fünf Pflegegrade mit den aktuell gültigen Pflegegeld-Sätzen wird die Höhe Ihres monatlichen Pflegegelds berechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des Pflegegelds berechnet sich anhand des definierten Pflegegrades der betreffenden Person.
- Es wird berücksichtigt, ob Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben oder ob Sie alles in Eigenleistung erbringen.
- Nutzen Sie unseren obigen Rechner zur einfachen Berechnung. Wollen Sie den Pflegegrad bestimmen, so haben wir auch dazu einen Rechner.
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Inhalt
Was ist das Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die keine oder nur geringe Hilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten durch die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Hierdurch wird die ehrenamtliche Pflege und Pflege von Angehörigen unterstützt.
Pflegegelderhöhung 2025
Das Pflegegeld und die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst wurden 2024 um 5 Prozent und 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht.
Berechnung des Pflegegeldes für 2025
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad und der Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes ab. Somit gibt es einen maximalen Pflegegeldanspruch bei 100 Prozent Eigenleistung und einen anteiligen Anspruch, sofern ein häuslicher Pflegedienst genutzt wird.
Anspruch auf Pflegegeld bei 100 Prozent Eigenleistung
Der Anspruch auf Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Den vollen Anspruch haben Sie dann, wenn Sie keine Leistungen für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst beanspruchen.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Privatperson | ||
---|---|---|
Pflegegrad | 2024 | 2025 |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Anspruch auf Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst
Oft kann die Pflege nicht komplett in Eigenleistung durchgeführt werden. Dann kann ein häuslicher Pflegedienst zu Hause unterstützen. In Abhängigkeit vom Pflegegrad werden hierfür folgende Leistungen durch die Pflegepflichtkasse erbracht.
Kostenübernahme für ambulante Pflege (Pflegedienst) | |||
---|---|---|---|
Pflegegrad | 2024 | 2025 | |
Pflegegrad 1 | 125 € | 131 € | |
Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € | |
Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € | |
Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € | |
Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € |
Anteiliger Pflegegeldanspruch
Je mehr Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, umso geringer wird der Anteil des monatlichen Pflegegeldes.
Nutzen Sie z.B. einen ambulanten Pflegedienst in Höhe des halben Leistungsanspruchs, so erhalten Sie auch nur das halbe Pflegegeld.
Weitere gesetzliche Pflegeleistungen
Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)
Teilstationäre Pflege umfasst die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse übernimmt dabei Kosten bis zu den festgelegten Höchstbeträgen. Ein Anspruch besteht, wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder ergänzt werden muss. Sie kann mit ambulanten Diensten oder Pflegegeld kombiniert werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) | |||
---|---|---|---|
Pflegegrad | 2024 | 2025 | |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | |
Pflegegrad 2 | 689 € | 721 € | |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 1.357 € | |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 1.685 € | |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 2.085 € |
Leistungen für die vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Falls Sie vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen, bekommen Sie monatliche Kosten bis zu den in der Tabelle aufgeführten Beträgen durch die Pflegekasse ersetzt.
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | ||
---|---|---|
Pflegegrad | 2024 | 2025 |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 770 € | 805 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | 1.319 € |
Pflegegrad 4 | 1.750 € | 1.855 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | 2.096 € |
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege
Pflegebedürftige mit Grad 2 bis 5 erhalten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim einen Leistungszuschlag ihres zu zahlenden Eigenanteils an den rein pflegebedingten Aufwendungen (Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten werden nicht berücksichtigt). Der prozentuale Zuschlag zum Eigenanteil beträgt
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | ||
---|---|---|
seit 2024 | ||
im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit | 15% | |
ab dem zweiten Jahr | 30% | |
ab dem dritten Jahr | 50% | |
ab dem vierten Jahr | 75% |
Hier können Sie den Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz berechnen.
Eingabehilfen zum Rechner
Die Berechnung des Pflegegelds erfolgt anhand definierter Pflegegrade. Falls Sie neben Pflegemaßnahmen durch Angehörige in Eigenleistung auch die Hilfe eines häuslichen Pflegedienstes in Anspruch nehmen, wird diese sogenannte Kombinationsleistung bei der Berechnung des Pflegegelds entsprechend berücksichtigt.
Pflegegrad
Wählen sie hier den Pflegegrad aus.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5
erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dabei wird anhand mehrerer Module
eine Punktebewertung vorgenommen, die zu einer Einteilung von "Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" für
a href="/pflegegrade/ratgeber/pflegegrad_1.php">Pflegegrad 1
bis hin zu "Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" bei
Pflegegrad 5 führt.
Anspruch auf ambulanten (häuslichen) Pflegedienst
Geben Sie hier an, in welcher Höhe Sie einen häuslichen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Abhängig vom Pflegegrad gibt es einen Anspruch auf Übernahme von Kosten für einen ambulanten bzw. häuslichen Pflegedienst, der die Pflege übernimmt. Man spricht hier von Sachleistungen anstelle von Pflegegeld. Sofern diese Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, besteht für die Eigenleistung ein Anspruch auf anteilige Auszahlung von Pflegegeld, was Ihnen der Pflegegeldrechner exakt berechnet.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegegeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Pflegegeld"
- 2025: weitere PUEG - Anpassung des Pflegegeldrechners und der Texte der Themenwelt zum Rechner an das ab 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöhte Pflegegeld sowie die ebenfalls um 4,5 Prozent erhöhten Leistungen für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
- 2024: PUEG - Ab 2024 um 5 Prozent erhöhtes Pflegegeld sowie ebenfalls um 5 Prozent erhöhte Leistungen für den ambulanten Pflegedienst hinterlegt.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite