Dieser Zinsrechner berechnet Wertanlagen, bei denen ein Anfangskapital mit Zins und Zinseszins für einen festen Zeitraum angelegt wird. Da der Zins jährlich dem verzinsten Vermögen gutgeschrieben wird, ändert sich die erwirtschaftete Summe im Laufe der Zeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Unser obiger Zinsrechner ermittelt Ihren Kapitalertrag in einer bestimmten Laufzeit.
- Natürlich berücksichtigen wir auch den Zinseszinseffekt.
- Bitte beachten Sie auch die Abgeltungssteuer im Rechner, da diese in Realität auch zur Anwendung kommt.
Weitere Informationen zum Zinsrechner
Eingabehilfen zum Zinsrechner
Anlagebetrag
Der Anlagebetrag bezeichnet das Kapital, welches zu Beginn der Geldanlage von Ihnen investiert wird. Dieser Betrag steht Ihnen für eine
Investition als liquides Mittel zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel ein Anfangskapital in Höhe von 5.000 Euro sein.
Zinssatz
Bei unserem Zinsrechner gibt der Zinssatz als nominaler Jahreszinssatz an, mit welchem Prozentsatz das angelegte Kapital verzinst wird.
Diverse Banken und Sparkassen in Deutschland erheben mittlerweile Negativzinsen. Betroffen sind neben Neukunden auch Bestandskunden.
Wenn Sie die Auswirkungen dieses Verwahrentgeltes berechnen wollen, nutzen Sie unseren
Negativzins-Rechner.
Laufzeit
Die Laufzeit bezeichnet die Anlagedauer. Bitte wählen Sie die Laufzeit in Jahren oder in Monaten. Unterschiedliche Anlageform haben
oftmals unterschiedliche Laufzeiten. So können Sie beispielsweise beim Festgeld zwischen einer Laufzeit von 30 Tagen bis hin zu mehreren
Jahren wählen. Andere Anlageformen haben zum Teil eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren, wie zum Beispiel Staatsanleihen.
Endkapital
Das Endkapital bildet sich bei einer Geldanlage durch das Anfangskapital nebst der angesammelten Zinsen. Diese Geldmenge steht Ihnen am Laufzeitende zur Verfügung.
Abgeltungssteuer beim Renditerechner
Unser Zinsrechner kann optional mit oder ohne die Berücksichtigung der Abgeltungssteuer
angewandt werden. Da für alle Sparer ein Freibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (Ehegatten 2.000 Euro, Stand 2025)
pro Jahr gilt, müssen Kleinanleger die Steuern in der Regel nicht berücksichtigen. Gerade bei sehr langfristigen Anlagen kann jedoch dieser
Freibetrag im Laufe der Jahre doch überschritten werden.
Da die zu zahlenden Steuern im folgenden Jahr nicht zur Verzinsung herangezogen werden können, ist es wichtig, die Abgeltungssteuer schon im Laufe der Berechnung mit einzubeziehen. Schließlich wird der Zinseszins nur auf die Zinsen berechnet, die am Ende des Abrechnungsjahres auch noch auf dem Sparkonto vorliegen.
Wie hoch der persönliche Steuersatz liegt, hängt unter anderem von der Religionszugehörigkeit ab, da auch die Kirchensteuer auf Zinserträge erhoben wird. Die Abgeltungssteuer berechnet sich aktuell mit 25 Prozent der erwirtschafteten Zinsen. Von diesem Betrag errechnet sich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent, wodurch der tatsächliche Steuersatz, der zugrunde liegt, bei 26,375 Prozent liegt.
Die Kirchensteuer erhöht diesen Satz je nach Bundesland auf 27,8186 Prozent bzw. 27,9951 Prozent. Der nominelle Zinssatz wird durch die Steuer um etwas mehr als ein Viertel gesenkt.
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Auswirkungen des Zinseszinses beim Zinsrechner
Ganz unabhängig vom vereinbarten Zinssatz gilt für die Vermögensentwicklung ein exponentielles Wachstum. Dies bedeutet, dass es einen konstanten Zeitraum gibt, innerhalb dessen das Sparvermögen sich verdoppelt.
Bei einem Zinssatz von 5 Prozent liegt dieser Zeitraum bei rund 14 Jahren. Nach 28 Jahren hat sich das Vermögen vervierfacht und nach insgesamt 42 Jahren ist es sogar auf die achtfache Summe angewachsen.
Auch wenn es sich bei den 14 Jahren um eine grobe Schätzung handelt, ist leicht zu erkennen, dass ein Sparer noch zu seinen Lebzeiten einen extremen Anstieg seines Vermögens beobachten kann. Je höher der Zinssatz ist, desto schneller kann sich das exponentielle Wachstum verdeutlichen.
Sparrechner alternativ zum Zinsrechner
Für die Berechnung langfristiger Sparpläne, bei denen monatlich ein fester Betrag eingezahlt wird, können Sie unseren Sparrechner verwenden. Dieser berücksichtigt auch dieses Anwachsen des Vermögens.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zinsen" verwendet:
- § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Zinseszins
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zinsen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Zinsen"
- Berücksichtigung des erhöhten Sparer-Pauschbetrages ab 2023 im Zinsrechner.
- Erweiterungen zur Berechnung von Negativzinsen im Zinsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite