Gemäß Gesetz hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Bei erheblichen Mängeln ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Bei kleinen Mängeln kann eine Minderung geltend gemacht werden. Nutzen Sie hierzu unseren Rechner.
Das Wichtigste in Kürze
- Sollte Sie etwas mangelhaftes kaufen, so können Sie in der Regel den Preis reduzieren.
- Die Höhe der Minderung hängt vom Kaufpreis ab und vom wirklichen Mangel der gekauften Sache.
- Sollte Ihnen das zu kompliziert sein, so nutzen Sie gerne unseren Rechner.
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Weitere Informationen zum BGB Minderungs-Rechner
Inhalt
Formel zur Berechnung der Minderung
Minderungsbetrag
=
Kaufpreis
×
(1 − Wirklicher Wert in mangelhaftem Zustand / Wert in mangelfreiem Zustand)
Eingabehilfe zum Rechner
Die Berechnung der Minderung erfolgt nach §441 BGB. Demnach wird bei einer Minderung der Kaufpreis so angepasst, dass das Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Wert der mangelfreien Sache und dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhalten bleibt. Die Minderung ist eines von mehreren Gewährleistungsrechten.
Der BGB Minderungs-Rechner berechnet daher abhängig vom ursprünglichen Kaufpreis, dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und dem wirklichen Wert der Sache in mangelhaftem Zustand den geminderten Kaufpreis.
Für diese Berechnung der Kaufpreisminderung gemäß BGB sind die Angaben zum ursprünglichen Kaufpreis, dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und dem wirklichen Wert der Sache in mangelhaftem Zustand notwendig.
Ursprünglicher Kaufpreis
Geben Sie bitte den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis, also den Kaufpreis zur Zeit des Vertragsabschlusses an.
Wenn Sie zum Beispiel einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zu einem Preis von 25.000 Euro vereinbaren, dann geben Sie bitte hier
diesen Kaufpreis an.
Wert in mangelfreiem Zustand
Geben Sie bitte den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zur Zeit des Vertragsschlusses an.
Wenn Sie etwa einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zu einen Preis von 25.000 Euro schliessen und der Wert dieses Wagens ohne Mangel
eigentlich bei 30.000 Euro gelegen hätte, so geben Sie hier bitte diesen Betrag von 30.000 Euro an.
Oft sind der Kaufpreis und der Wert ohne Mangel zur Zeit des Vertragsschlusses identisch. Liegt der hier anzugebende Wert über dem eigentlichen Kaufpreis, so hat der Käufer einen günstigen Kauf abgeschlossen. Liegt der Wert der Sache unter dem Kaufpreis, so hat der Käufer einen ungünstigen Kauf abgeschlossen.
Wirklicher Wert in mangelhaftem Zustand
Geben Sie bitte den wirklichen Wert der Sache an. Dies entspricht dem Wert im mangelhaften Zustand zur Zeit des Vertragsschlusses.
Wenn der wirkliche Wert des Gebrauchtwagens aus dem Beispiel der vorherigen Hilfetexte aufgrund eines Mangels nur 20.000 Euro betragen hätte,
so geben Sie bitte diesen Betrag ein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "BGB Minderung" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 441 Minderung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Minderung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "BGB Minderung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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