Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner (oder auch Trennungsunterhalt-Rechner) berechnen Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung den Unterhalt an Ihren Expartner. Die einzelnen Schritte der Berechnung finden Sie im Ergebnisfenster, so dass Sie die Unterhaltsberechnung jederzeit nachvollziehen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Ehegattenunterhalt soll per Gesetz die Ausnahme sein, wird aber oft bewilligt. Voraussetzung: nachweisbare Bedürftigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des zahlenden Partners.
- Je länger die Ehe gedauert hat, umso eher besteht ein Unterhaltsanspruch.
- Unser Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts. Möchten Sie den Kindesunterhalt berechnen, so nutzen Sie den entsprechenden folgenden Button.
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Weiterführende Informationen zum Ehegattenunterhalt-Rechner
Wie lange gibt es Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?
Die Länge der Unterhaltszahlung nach einer Scheidung durch den Partner
ist nicht gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es keinen lebenslangen Unterhaltsanspruch gibt. Der nacheheliche Unterhalt kann
zeitlich befristet und in der Höhe begrenzt sein. Unter Umständen gibt es auch gar keinen Unterhalt.
Für die Unterhaltsbegrenzung ist entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner ehebedingte Nachteile erlitten hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner sich vermehrt um die Erziehung der Kinder gekümmert hat und nun aufgrund dieser Einschränkung ein geringeres Einkommen erzielt. Bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren kann das Familiengericht Unterhalt auch unbefristet zusprechen (§ 1587b BGB).
Unter welchen Voraussetzungen gibt es Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?
In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient. Das Ziel ist es, dass nach der Scheidung jeder der beiden Partner selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Sollte dies nicht möglich sein, weil zum Beispiel einer der beiden Partner die gemeinsamen Kinder betreut und deswegen nicht oder in Teilzeit arbeiten kann, so wird Ehegattenunterhalt fällig. Daneben gibt es noch Unterhalt wegen Alters oder Krankheit, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Eigentlich sollte die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung gesetzlich eher die Ausnahme sein, aber in der Praxis ist es oft die Regel. Die Person, die Unterhalt verlangt, muss bedürftig sein und einen besonderen Grund dafür haben, warum er/sie finanziell nicht eigenständig sein kann. Bedingung ist ebenfalls, dass der geschiedene Partner leistungsfähig ist, also die finanziellen Mittel hat, seinen Ex-Partner zu unterstützen. Je länger die Ehe gedauert hat, umso eher besteht ein Unterhaltsanspruch.
Weitere Unterhaltsrechner für den Kindesunterhalt und allgemeinen Unterhalt
Neben dem Ehegattenunterhalts-Rechner stellen wir noch weitere Rechner für Sie zur Verfügung: So können Sie auch den Kindesunterhalt berechnen oder mit Hilfe des allgemeinen Unterhaltsrechners die Kombination von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bestimmen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 02.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Ehegattenunterhalt"
- Überprüfen der Regelungen für den im Ehegattenunterhalt-Rechner für 2025
- Anpassung im Ehegattenunterhalt-Rechner an die Düsseldorfer Tabelle für 2024 (Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 seit 2022).
- Veröffentlichung des Rechners für den Ehegattenunterhalt
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite