Empfängniszeit-Rechner

Empfängniszeit-Rechner nach BGB

Thema Empfängniszeit-Rechner

Der Empfängniszeit-Rechner berechnet ausgehend vom Geburtsdatum des Kindes die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Diese Empfängniszeit dient der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Empfängniszeit-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

Zusatzinformationen zum Empfängniszeit-Rechner

Eingabehilfe zum Rechner

Empfängniszeit Rechner Der Rechner berechnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Empfängniszeit von dem 300. bis zu dem 181. Tag vor der Geburt des Kindes. Für die Berechnung der gesetzlichen Empfängniszeit ist lediglich das Geburtsdatum des Kindes erforderlich.

Geburtsdatum

Geben Sie bitte das Geburtsdatum des Kindes an.

Der Empfängniszeit-Rechner berechnet den Empfängniszeitraum, also den Zeitraum, in dem die Zeugung des Kindes gemäß deutschem Recht erfolgt sein kann. Denn nach § 1600d BGB wird der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt eines Kindes als Empfängniszeit vermutet. Steht fest, dass das Kind außerhalb dieses Zeitraums empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer mit der Mutter während dieser Empfängniszeit Geschlechts­verkehr gehabt hat (im Gesetz heißt es "beigewohnt hat"). Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Unterschied zu biologischer Empfängniszeit

Von der gesetzlichen Empfängniszeit ist die biologische Empfängniszeit, also die Tragzeit bzw. Schwanger­schafts­dauer, zu unterscheiden. Diese bezeichnet den Zeitraum einer Schwanger­schaft. Sie wird zumeist ab dem ersten Tag der letzten normalen Menstruation angegeben.

Gesetzliche Empfängniszeit trotz genetischer Vaterschaftstests

Obwohl inzwischen genetische Vaterschaftstests möglich sind, wird auch heute noch vor Gericht das Zeitfenster zur Empfängnis anhand der gesetzlichen Empfängniszeit ermittelt. Die gesetzliche Empfängniszeit ist gerade zur Formulierung eines Anfangsverdachts auf Scheinvaterschaft immer noch von Relevanz und muss daher bei einer eventuell in Erwägung zu ziehenden Vaterschaftsanfechtung unbedingt berücksichtigt werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB"

  • Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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