Der Mutterschaftsgeld-Rechner ermöglicht Ihnen die finanzielle Planung für die Wochen vor und nach der Geburt. Denn während der Fristen zum Mutterschutz steht Ihnen das sogenannte Mutterschaftsgeld zu.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor und nach der Geburt steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Dieser Zuschuss wird von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber erstattet.
- Unsere nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Höhe und wer Ihr Ansprechpartner ist.
- Ist Ihnen dies zu kompliziert, so nutzen Sie unseren obigen Rechner zur Bestimmung Ihres Mutterschaftsgeldes.
Wertvolle Informationen zum Mutterschaftsgeld-Rechner
Inhalt
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Der Mutterschaftsgeld-Rechner berechnet je nach Berufsgruppe und Krankenversicherungsstatus, ob ein Anspruch
auf Mutterschaftsgeld besteht und in welcher Höhe. Das Ergebnis zeigt detailliert, wie sich das Mutterschaftsgeld zusammensetzt
und von wem es ausgezahlt wird.
Auch Beschäftigungsarten, bei denen statt Mutterschaftsgeld eine Fortzahlung der Bezüge vorgesehen ist, werden vom Rechner
berücksichtigt.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Anspruchsbezieher | Anspruchshöhe | Zuständig |
---|---|---|
Arbeitnehmerinnen in der GKV | Bis 13 Euro täglich und Arbeitgeberzuschuss | Krankenkasse und Arbeitgeber |
Arbeitnehmerinnen in der PKV | Einmalig bis 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss | Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber |
Arbeitnehmerinnen, familienversichert | Einmalig bis 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss | Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber |
Geringfügig Beschäftigte in der GKV | Bis 13 Euro täglich und Arbeitgeberzuschuss | Krankenkasse und Arbeitgeber |
Geringfügig Beschäftigte in der PKV | Einmalig bis 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss | Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber |
Geringfügig Beschäftigte, familienversichert | Einmalig bis 210 Euro und Arbeitgeberzuschuss | Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber |
Selbstständige, freiwillig in GKV mit Krankengeld | Mutterschaftsgeld wie Krankengeld, also 70 Prozent vom Netto | Krankenkasse |
Selbstständige, freiwillig in GKV ohne Krankengeld | Kein Mutterschaftsgeld | |
Selbstständige PKV | Kein Mutterschaftsgeld | |
Selbstständige, familienversichert | Kein Mutterschaftsgeld | |
Beamtinnen/Soldatinnen | Kein Mutterschaftsgeld, aber Fortzahlung Bezüge | Dienstherr |
ALG I-Empfängerinnen | Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes | Krankenkasse |
Bürgergeld-Empfängerinnen | Kein Mutterschaftsgeld, aber Fortzahlung Arbeitslosengeld (ab 13. Woche 17 Prozent Mehrbedarf) | Agentur für Arbeit (Jobcenter) |
Hausfrau | Kein Mutterschaftsgeld |
Mutterschaftsgeld berechnen für Arbeitnehmerinnen
Mutterschaftsgeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin erhält man während der Mutterschutzfristen je Kalendertag ein Dreißigstel des bisherigen täglichen Nettolohns der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Die Schutzfristen beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird anteilig mit 13 Euro je Kalendertag durch die Krankenkasse geleistet. Die restlichen Nettobezüge zahlt der Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss.
Übrigens wird dem Arbeitgeber dieser Zuschuss im Rahmen des sogenannten U2-Umlageverfahrens von der Krankenkasse erstattet. Das U2-Verfahren entspricht einer Art "Pflichtversicherung" des Arbeitgebers, um die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit dem Mutterschutz aufzufangen. Monatlich muss der Arbeitgeber hierzu für jeden Beschäftigten einen vom Gehalt abhängigen Beitrag - die Umlage U2 - an die Krankenkassen zahlen.
Mutterschaftsgeld für privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Für den Zeitraum der Mutterschutzfristen erhält man als privat versicherte Arbeitnehmerin einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (BVA). Dies ist weniger als das Mutterschutzgeld von täglich bis zu 13 Euro, wie es gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen durch ihre Krankenkasse erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss ist jedoch genauso hoch, wie bei den gesetzlich Versicherten. Er beträgt die Differenz zwischen deren täglich durch die Krankenkasse erstatteten 13 Euro und dem bisherigen täglichen Netto.
Mutterschaftsgeld für familienversicherte Arbeitnehmerinnen
Genau wie als privat versicherte Arbeitnehmerin erhält man einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (BVA), was wiederum weniger als das Mutterschutzgeld von täglich bis zu 13 Euro ist, wie es gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen durch ihre Krankenkasse erhalten. Aber auch der Arbeitgeberzuschuss ist immerhin genauso hoch, wie bei den gesetzlich Versicherten, denn auch hier beträgt er die Differenz zwischen deren täglich durch die Krankenkasse erstatteten 13 Euro und dem bisherigen täglichen Netto.
Netto-Lücke für privat und familienversicherte Arbeitnehmerinnen
Aufgrund der Einmalzahlung von 210 Euro statt der täglichen 13 Euro bei gesetzlich Versicherten entsteht für privat und familienversicherte Arbeitnehmerinnen unterm Strich eine Lücke zum vorherigen Netto, wie folgendes Beispiel verdeutlicht:
Beispiel bei 2.000 Euro netto
Findet die Entbindung genau am errechneten Termin statt, so erhält man - außer bei einer Mehrlingsgeburt - exakt für 99 Tage (6 + 8 Wochen zzgl. dem Entbindungstag) Mutterschaftsgeld. Der Betrag von einmalig 210 Euro beträgt bei 99 Tagen täglich 2,12 Euro. Zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers von je 53,67 Euro erhält man somit ein tägliches Mutterschaftsgeld von 55,79 Euro. Damit ergibt sich gegenüber dem täglichen Netto von 2.000/30=66,67 Euro eine Lücke in Höhe von 10,88 Euro. Monatlich sind dies 326,40 Euro.
Mutterschaftsgeld berechnen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Für geringfügig Beschäftigte werdende Mütter gelten die gleichen Regelungen, wie für die gerade genannten Arbeitnehmerinnen. Auch in diesem Fall erhalten gesetzlich versicherte Minijobber ein Mutterschaftsgeld von täglich bis zu 13 Euro plus Arbeitgeberzuschuss und privat bzw. familienversicherten Minijobbern stehen einmalig 210 Euro zuzüglich Arbeitgeberzuschuss. Auch bei bei letztgenannten ergibt sich wieder eine monatliche Lücke aufgrund der Einmalzahlung statt der täglichen bis zu 13 Euro.
Mutterschaftsgeld berechnen für Selbstständige
Mutterschaftsgeld für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige
Als freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld erhält man Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Somit werden 70 Prozent des Einkommens gezahlt, welches vor Beginn der Mutterschutzfrist für die Berechnung der Beiträge zugrunde lag. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie statt des für sie möglichen ermäßigten Beitragssatzes den normalen Beitragssatz bezahlen. Sie erhalten dann, wie Arbeitnehmer auch, nach der sechsten Krankheitswoche Krankengeld. Dazu muss man als Selbstständiger gegenüber seiner Kasse eine formlose, schriftliche Wahlerklärung abgeben. An diese Entscheidung ist man drei Jahre gebunden. Als freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld hat man hingegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld für privat krankenversicherte Selbstständige
Als privat versicherte Selbstständige erhält man kein Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld für über die Familie krankenversicherte Selbstständige
Als familienversicherte Selbstständige erhält man kein Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld berechnen für Beamtinnen
Als Beamtin erhält man während der Mutterschutzfristen die normalen Dienst- und Anwärterbezüge. Da auf diese Weise kein Verdienstausfall entsteht, besteht bei Beamtinnen, unabhängig vom Versicherungsverhältnis, auch kein gesonderter Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld berechnen für Soldatinnen
Als Soldatin erhält man während der Mutterschutzfristen die normalen Dienstbezüge. Da auch hier, wie bei Beamtinnen kein Verdienstausfall entsteht, besteht auch bei Soldatinnen, unabhängig vom Versicherungsverhältnis, kein gesonderter Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld berechnenfür ALG I-Empfängerinnen
Als Empfängerin von ALG I erhält man Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse. Finanziell ändert sich also nichts. Nur der Ansprechpartner ist ein anderer, denn statt vom Arbeitsamt empfängt man nun die Zahlungen durch die Krankenkasse.
Mutterschaftsgeld berechnen für Bürgergeld-Empfängerinnen
Als Empfängerin von Bürgergeld (vormals ALG II) werden weiterhin die Arbeitslosengeldzahlungen durch die Agentur für Arbeit geleistet. Tipp: Bürgergeld-Empfänger können zusätzlich ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf wegen Schwangerschaft in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes bei der Agentur für Arbeit anmelden. Ebenso ist die Beantragung weiterer Einzelleistungen - zum Beispiel für die Babyerstausstattung - möglich.
Mutterschaftsgeld berechnen für Hausfrauen
Für Hausfrauen gibt es kein Mutterschaftsgeld. Da kein Einkommen bezogen wird, kann es auch keinen Ersatz dafür während der Mutterschutzfristen geben.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschaftsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 24i Mutterschaftsgeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Mutterschaftsgeld
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mutterschaftsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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