Willkommen zum Bürgergeld-Rechner. Hier können Sie Ihr Bürgergeld berechnen. Wir werden Ihnen erklären, was das Bürgergeld ist und wie Sie mithilfe des Bürgergeld-Rechners eine Schätzung Ihres persönlichen Bürgergeldanspruchs erhalten können. Das Bürgergeld löst seit 2023 das Arbeitslosengeld 2, also Hartz4 ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bürgergeld löst seit 2023 das Arbeitslosengeld 2, also Hartz4, als Grundsicherungsleistung ab.
- Um Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter in Ihrer Kommune wenden.
- Nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner, um Ihren Anspruch direkt online zu berechnen.
Informationen zur Berechnung des Bürgergeldes
Inhalt
Bürgergeld löst Hartz4 ab
Das Bürgergeld löst seit 2023 das Arbeitslosengeld 2, also Hartz4 als Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab.
Zunächst einmal bedeutet dies eine Erhöhung der Leistungssätze, die aufgrund der starken Inflation wahrscheinlich in dieser Höhe auch für
das Arbeitlosengeld II erfolgt wäre. Das geplante Bürgergeld soll jedoch u.a. auch ein weitaus höheres Schonvermögen als bei Hartz4 zulassen,
welches nicht auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet wird. Es ist ebenso eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und
die Wohnraumüberprüfung vorgesehen.
Was versteht man unter dem Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine neue Form der Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen, die seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ersetzt hat. Das Bürgergeld soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Das Bürgergeld ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Bedürftigkeit, die Erwerbsfähigkeit und die Mitwirkungspflicht.
Der Regelsatz des Bürgergeldes beträgt ab dem 1. Januar 2025, wie im Jahr zuvor, genau 563 Euro für eine alleinstehende Person. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter unterschiedliche Regelsätze, die zwischen 357 Euro und 471 Euro liegen. Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld dürfen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben. Die Wohnungskosten werden also im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Außerdem dürfen Leistungsempfänger im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt.
Das Bürgergeld soll die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker berücksichtigen. Ziel ist, die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen und die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel eine bessere Beratung, eine individuellere Förderung und eine flexiblere Anrechnung von Einkommen.
Wie unterscheidet sich das Bürgergeld vom vormaligen Arbeitslosengeld II?
Das Bürgergeld und das Arbeitslosengeld II sind beides Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im SGB II geregelt sind. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Leistungen, die wir hier kurz erläutern werden:
- Höhe der Leistung: Die Regelsätze liegen beim Bürgergeld höher als beim Arbeitslosengeld II. Es gibt also mehr Geld. Zum Beispiel erhält eine alleinstehende Person ab dem 1. Januar 2025 **563 Euro** Bürgergeld im Monat, während sie beim Arbeitslosengeld II weniger als den definierten Regelsatz bekam.
- Kosten für Unterkunft und Heizung: Während der sogenannten Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs übernahm der Bund die Mietkosten und einen Teil der Heizkosten in tatsächlicher Höhe, ohne sie auf Angemessenheit zu prüfen. Das bedeutet, dass du im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs in deiner Wohnung bleiben kannst, auch wenn sie zu teuer ist. Danach gelten die gleichen Regeln wie beim Arbeitslosengeld II, das heißt, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur in angemessener Höhe übernommen.
- Einkommen und Vermögen: Außerdem können Arbeitsuchende mehr von ihrem Ersparten behalten als bisher. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Das gilt ebenfalls nur für das erste Jahr des Bürgergeldbezugs. Danach gelten die gleichen Freibeträge wie beim Arbeitslosengeld II, das heißt, Vermögen darf erst ab 9.750 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 3.900 Euro. Bei der Anrechnung von Einkommen gibt es auch einige Verbesserungen beim Bürgergeld. Zum Beispiel können Leistungsempfänger mehr von ihrem Einkommen behalten, wenn sie zwischen 520 Euro und 1.000 Euro verdienen.
- Förderung und Mitwirkung: Das Bürgergeld soll die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker berücksichtigen als das Arbeitslosengeld II. Ziel ist, die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen und die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel eine bessere Beratung, eine individuellere Förderung und eine flexiblere Anrechnung von Einkommen. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet wird. Der sogenannte Vermittlungsvorrang in Arbeit wird abgeschafft. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung (Coaching) hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. Sanktionen erfolgen jetzt nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Wie kann man Bürgergeld beantragen?
Um Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter in der jeweiligen Kommune wenden. Sie können den Antrag auch online stellen, indem Sie sich bei ihrem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden oder registrieren. Sie müssen einige persönliche Daten und Nachweise übermitteln, zum Beispiel über das Einkommen, die Mietkosten und das Vermögen. Nachdem Sie den Antrag online an das Jobcenter geschickt haben, müssen Sie auf den Bescheid warten, der schriftlich mitteilt, ob Sie Bürgergeld erhalten und wie viel.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Bürgergeld" verwendet:
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Diese Seite der Themenwelt "Bürgergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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