Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld berechnen. Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil der durch die Kurzarbeit verursachten Nettoeinbußen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kurzarbeitergeld unterstützt Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Phasen. Durch die staatlichen Zuschüsse können Mitarbeiter länger im Betrieb gehalten werden.
- Das Kurzarbeitergeld wird für längstens 12 Monate vom Arbeitsamt geleistet.
- Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des Nettolohns. Wenn sie Kinder versorgen müssen, steigt der Satz auf 67 Prozent.
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Themenüberblick zum KUG-Rechner
Grundlagen zum Kurzarbeitergeld
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit, also eine Verkürzung der Arbeitszeit ist eine wichtige Maßnahme, um durch eine vorübergehend schlechte Auftragslage gefährdete Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Alle Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) werden dabei für die Berechnung des Kurzarbeitergelds berücksichtigt.
Die damit einhergehende Minderung Ihres monatlichen Gehalts wird durch das hier zu berechnende Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt unter folgenden Bedingungen anteilig ersetzt.
Wie sind die Bedingungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Erheblicher Arbeitsausfall - Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, welches vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Zudem müssen im Anspruchszeitraum mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.
- Betriebliche Voraussetzungen - Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn im Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Ein Betrieb im Sinne der Vorschriften für das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
- Persönliche Voraussetzungen - Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung einer Berufsausbildung aufnimmt. Zudem darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein und der Arbeitnehmer darf nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sein.
- Anzeige beim Arbeitsamt - Der Arbeitsausfall muss durch den Arbeitgeber der Agentur für Arbeit angezeigt worden sein.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Das Kurzarbeitergeld wird für längstens 12 Monate vom Arbeitsamt geleistet. Die Leistung beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum. Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt worden ist, drei Monate vergangen und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erneut vor, beginnt eine neue Bezugsdauer.
Saison-Kurzarbeitergeld wird von all dem abweichend für die Dauer des Arbeitsausfalls während der Schlechtwetterzeit geleistet.
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Kurzarbeitergeldes entsteht.
Dies können Sie in unserem Sonderratgeber Steuernachzahlung durch das Kurzarbeitergeld berechnen.
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Eingabehilfe zum Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Rechner für Kurzarbeitergeld beruht auf den Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sowie den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug des Bundesministeriums für Finanzen. Allgemein gilt für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) der durch die Kurzarbeit verursachten Nettoeinbußen.
Zeitraum
Geben Sie bitte den Zeitraum an, für den Sie das Kurzarbeitergeld berechnen möchten. Davon abhängig werden die pauschalierten Abzüge
entsprechend des im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Programmablaufplan des Bundesministeriums für Finanzen berechnet.
Reguläres Brutto
Geben Sie bitte Ihr Monatsbrutto (Vergütung und Garantieprovision) an, das Sie ohne den Arbeitsausfall durch Kurzarbeit erzielt
hätten, vermindert um Entgelte für Mehrarbeit. Dieses Monatsbrutto wird im Gesetz für Kurzarbeitergeld auch Soll-Entgelt
genannt. Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), bleibt bei der Berechnung von Soll-Entgelt
außer Betracht.
Lässt sich das Soll-Entgelt nicht hinreichend feststellen, ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, wiederum vermindert um Entgelt für Mehrarbeit. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, wird das durchschnittliche Soll-Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers zugrunde gelegt.
Reduziertes Brutto
Geben Sie bitte Ihr durch die Kurzarbeit reduziertes Monatsbrutto an. Dieses Monatsbrutto wird im Gesetz für Kurzarbeitergeld auch Ist-Entgelt genannt.
Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), bleibt bei der Berechnung von Ist-Entgelt außer Betracht.
Erzielen Sie für die Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, die Sie erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen haben, ist das Ist-Entgelt um dieses Entgelt zu erhöhen. Umgekehrt müssen Sie Entgelte aus anderen Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten, die Sie vor Beginn des Anspruchszeitraums für Kurzarbeitergeld ausgeübt haben, nicht dem Ist-Entgelt hinzurechnen.
Steuerklasse
Geben Sie bitte Ihre Steuerklasse an. Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden aus dem regulären und dem durch Kurzarbeit reduzierten Brutto
(Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) jeweils pauschalierte Nettoentgelte berechnet. Zur Berechnung der pauschalierten Nettobeträge gemäß § 153 SGB III
wird unter anderem die von Ihnen gewählte Lohnsteuerklasse berücksichtigt.
Kinder
Geben Sie bitte an, ob Sie Kinder haben, die mit einem Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen sind oder für die Sie Kindergeld beziehen.
Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten unabhängig von ihrem Familienstand durch das Arbeitsamt 67 Prozent der Nettoeinbußen des Monats, in dem kurzgearbeitet wurde. Dies ist der erhöhte Leistungssatz für Kuzarbeitergeld. Arbeitnehmer ohne Kinder haben Anspruch auf den allgemeinen Leistungssatz in Höhe 60 Prozent der Nettoeinbußen.
Die Nettoeinbußen entsprechen der Differenz der pauschalierten Nettoentgelte, also der Differenz aus dem pauschal errechneten Netto des regulären Bruttos und dem pauschal errechneten Netto des reduzierten Bruttos (Soll-Entgelt und Ist-Entgelt).
Arbeitsstelle in
Geben Sie bitte an, ob Ihr Beschäftigungsort, für den die Kurzarbeit gilt, in den neuen oder in den alten Bundesländern liegt.
Davon abhängig ist die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die 2025
in Ost und West monatlich 8 050,00 Euro beträgt. Das reguläre Brutto,
also das Soll-Entgelt wird für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach oben durch diese Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:
- Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) (Bundesagentur für Arbeit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kurzarbeitergeld"
- Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2025
- Berücksichtigung geänderter Beiträge zur Pflegeversicherung und damit auch zur Lohnsteuer für das Kurzarbeitergeld 2024 aufgrund des PUEG-Gesetz ab 1. Juli 2023 im Kurzarbeitergeld-Rechner und im Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite