Stundenlohn

Stundenlohnrechner

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Mit dem Stundenlohnrechner können Sie Ihren Stundenlohn in einen Monatslohn oder ein Jahreseinkommen umrechnen. Oder möchten Sie anhand Ihres monatlichen Gehalts berechnen, wie hoch eigentlich Ihr Stundenlohn ist?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der von der Rentenversicherung anerkannte mittlere Monatslohn ergibt sich aus der Formel "Monatliche Stunden = Wochenarbeitszeit × 4 × 13 / 12
  • Unser Stundenlohnrechner ermöglicht anhand dieser Formel die Umrechnung von Stunden-, Monats-, oder Jahreslohn.
  • Auf unseren Seiten zum Mindestlohn erhalten Sie viele weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Stundenlohnrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Wichtige Berechnungen rund um den Stundenlohn

Allgemeines zum Stundenlohn

Beschäftigungen mit Stundenlohn anstelle eines festen Monatsgehaltes gibt es immer häufiger. Oftmals findet man diese Art der Entlohnung in handwerklichen Berufen sowie bei Studenten- und Nebenjobs. Dabei schwanken die monatlichen Lohnzahlungen bei der Entlohnung auf Stundenbasis im Gegensatz zum festen Monatsgehalt.

Obwohl Angestellte übrigens anstelle eines Lohns per Definition ein Gehalt beziehen, spricht man auch bei Angestellten von einem Stundenlohn.

Die Berechnung unseres Stundenlohnrechners beinhaltet darüber hinaus einen Vergleich Ihres Stundenlohns zum aktuellen Mindestlohn.

Anzahl monatlicher Arbeitsstunden berechnen

Weil die Anzahl der Arbeitstage und damit die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren, wird anhand der Wochen­arbeitszeit ein Durchschnitt für die monatliche Stundenzahl berechnet. Anhand dieser Monatsstunden können dann die weiteren Berechnungen für den Stundenlohn durchgeführt werden.

Formel zur Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden

Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel

Monatliche Stunden =
Wochen­arbeits­zeit × 4 × 13 / 12

Erklärung: Weil die Anzahl der Arbeitstage je Monat variiert, wird bei der Stundenlohnberechnung zunächst ein ganzes Quartal zugrundegelegt. Die Berechnung im Stundenlohnrechner erfolgt dann unter der Annahme, dass auf drei Monate 13 Wochen entfallen.

Beispiel-Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden

  • Eine 35-Stunden-Woche entspricht 151,67 Stunden je Monat.
  • Eine 38-Stunden-Woche entspricht 164,67 Stunden je Monat.
  • Eine 40-Stunden-Woche entspricht 173,33 Stunden je Monat.

Stundenlohn anhand des Monatsgehalts berechnen

Als Beschäftigter mit einem Monatsgehalt ist es oftmals interessant zu wissen, welchen Stundenlohn man eigentlich hat. Unter Berücksichtigung obiger Formel ergibt sich die folgende Formel für den Stundenlohn.

Formel zur Berechnung des Stundenlohns aus dem Monatsgehalt

Stundenlohn =
3 × Monatsgehalt / 13 / Wochen­arbeits­zeit

Beispiel-Berechnung des Stundenlohns aus Monatsgehalt

  • Bei einer 35-Stunden-Woche und einem Monatsgehalt von 3.000 Euro beträgt der Stundenlohn 19,78 Euro.
  • Bei einer 38-Stunden-Woche und einem Monatsgehalt von 3.000 Euro beträgt der Stundenlohn 18,22 Euro.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Monatsgehalt von 3.000 Euro beträgt der Stundenlohn 17,31 Euro.

Stundenlohn anhand des Jahresgehalts berechnen

Interessant ist auch die Bestimmung des Stundenlohns anhand des Jahreseinkommens. Denn oftmals gehören zum Jahreseinkommen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld dazu, die den je Stunde verdienten Lohn erhöhen.

Formel zur Berechnung des Stundenlohns aus Jahresgehalt

Stundenlohn =
3 × Jahresgehalt / 12 / 13 / Wochen­arbeits­zeit

Beispiel-Berechnung des Stundenlohns aus Jahresgehalt

  • Bei einer 35-Stunden-Woche und einem Jahresgehalt von 60.000 Euro beträgt der Stundenlohn 32,97 Euro.
  • Bei einer 38-Stunden-Woche und einem Jahresgehalt von 60.000 Euro beträgt der Stundenlohn 30,36 Euro.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Jahresgehalt von 60.000 Euro beträgt der Stundenlohn 28,85 Euro.

Monatsgehalt anhand des Stundenlohns berechnen

Zur Berechnung des mittleren Monatsgehalts ist die Formel zur Berechnung des Stundenlohns entsprechend umzustellen.

Formel zur Berechnung des Monatsgehalt aus Stundenlohns

Monatsgehalt =
Stundenlohn × Wochen­arbeits­zeit × 13 / 3

Beispiel-Berechnung des Monatsgehalt aus Stundenlohn

  • Bei einer 35-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Monatslohn 3.033,33 Euro.
  • Bei einer 38-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Monatslohn 3.293,33 Euro.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Monatslohn 3.466,67 Euro.

Jahreslohn anhand des Stundenlohns berechnen

Hier ist nur noch das Ergebnis der letzten Formel zur Berechnung des Monatsgehalts mit 12 zu multiplizieren.

Formel zur Berechnung des Jahresgehalts

Jahresgehalt =
Stundenlohn × Wochen­arbeits­zeit × 13 / 3 × 12

Beispiel-Berechnung

  • Bei einer 35-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Jahreslohn 36.399,96 Euro.
  • Bei einer 38-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Jahreslohn 39.519,96 Euro.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Jahreslohn 41.600,04 Euro.

Zuschläge zum Stundenlohn

Viele Arbeitgeber zahlen Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- und Nachtarbeit. Dies ist meist im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag geregelt. Bei Nachtarbeit besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Diese Zuschläge zum Stundenlohn belohnen den Aufwand, dass man zu Zeiten arbeitet, während der die meisten anderen Arbeitnehmer frei haben.

Steuer- und Beitragsbefreiung der Zuschläge

Die Zuschläge zum Stundenlohn sind in bestimmten Grenzen auch steuerlich begünstigt und zum Teil auch von den Sozial­versicherungs­abgaben befreit. Dabei muss man aber zwischen dem Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und der steuerrechtlichen Regelung unterscheiden.

Per Gesetz werden nur die Bedingungen für die Steuerfreiheit festgelegt. Dort ist nicht festgelegt, dass diese Zuschläge in genannter Höhe gezahlt werden müssen. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die gesetzliche Regelung nach § 3b EStG auswirkt.

Arbeitszeit Zuschläge sind bis zu dieser Höhe steuer- und beitragsfrei
Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr 25 % des Grundlohns ¹
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird 40 % des Grundlohns ¹
Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Montag. 50 % des Grundlohns ¹
Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage am Ort der Arbeitsstätte) von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages. 125 % des Grundlohns ¹
Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr 125 % des Grundlohns ¹
Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 % des Grundlohns ¹

¹) Für die Steuerbefreiung ist der Stundenlohn mit höchstens 50 Euro anzusetzen. Für die Beitragsbefreiung in der Sozialversicherung sind maximal 25 Euro anzusetzen. Die jeweils darüber hinausgehenden Beträge sind dann zu versteuern bzw. sind sozial­versicherungs­pflichtig.

Rechte bei einem Arbeitsvertrag mit Stundenlohn

Genau wie bei Lohn- und Gehaltsmodellen mit festen monatlichen Bezügen, bestehen bei der Berechnung auf Stundenbasis oftmals die gleichen Rechte, die aber an die Besonderheiten des Stundenlohnmodells angepasst sind.

Stundenlohn und Urlaub

Auch bei unregelmäßiger Wochenstundenzahl und Entlohnung auf Stundenbasis besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Zur Berechnung des Urlaubs muss zunächst die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bestimmt werden. Diese wird verglichen mit der im Betrieb üblichen Wochenarbeitszeit. Der eigene Urlaubsanspruch steht dann im gleichen Verhältnis zum betriebsüblichen Urlaubsanspruch, wie das Verhältnis der eigenen Wochenstunden zu den betriebsüblichen Wochenstunden

Beispiel

  • Herr Müller arbeitet durchschnittlich 30 Stunden je Woche auf Stundenlohnbasis.
  • Die Wochenarbeitszeit in seinem Unternehmen beträgt für Vollzeitbeschäftigte 40 Stunden.
  • Der Urlaubsanspruch für Vollbeschäftigte beträgt dort 30 Tage.

Herrn Müller Arbeitszeit entspricht also 75 Prozent der Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten. Demnach hat er auch einen Urlaubsanspruch von 75 Prozent des Urlaubsanspruchs für Vollzeitbeschäftigte, also 0,75 × 30 = 22,5 Tage, was abgerundet einen Anspruch von 22 Urlaubstagen für Herrn Müller ergibt.

Stundenlohn und Krankheit

Auch im Krankheitsfall hat man als Bezieher von Stundenlohn die gleichen Rechte wie die Bezieher von festen Monatsgehältern. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zu sechs Wochen den Stundenlohn für die vertraglich festgesetzte Stundenzahl im Monat fortzuzahlen. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen.

Stundenlohn und Mutterschutz

Auch beim Mutterschutz gelten für Arbeits­verhältnisse auf Basis des Stundenlohns die gleichen Rechte wie bei Arbeits­verhältnissen mit festen Monatsgehältern. Die Grundlage für die Fortzahlung des Lohns während der Mutterschutz­frist ist bei Stundenlöhnen der Gehaltsdurchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Stundenlohn und Kündigung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen bestehen für Stundenlohn- wie für Festgehaltbezieher die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigungen durch den Arbeitnehmer können unabhängig von der Beschäftigungsdauer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ausgesprochen werden. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber ist die Kündigungsfrist von der Dauer der Beschäftigung abhängig. Gemäß § 622 BGB gelten folgende Fristen:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
Zwei JahreEin Monat zum Ende eines Kalendermonats
Fünf JahreZwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
Acht JahreDrei Monate zum Ende eines Kalendermonats
Zehn JahreVier Monate zum Ende eines Kalendermonats
Zwölf JahreFünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
Fünfzehn JahreSechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
Zwanzig JahreSieben Monate zum Ende eines Kalendermonats

Eingabehilfe zum Stundenlohnrechner

Für die Berechnung des Stundenlohns werden die folgenden Eingaben benötigt.

Auswahl zur Berechnung des Stundenlohns oder des Monats- bzw. des Jahresgehalts

Stundenlohnrechner: Auswahl für Berechnung Wählen Sie bitte aus, ob Sie entweder Ihren Stundenlohn anhand der Eingabe Ihres Monatsgehalts bzw. Jahresgehalts berechnen möchten, oder ob Sie Ihr Monatsgehalt bzw. Jahresgehalt anhand der Eingabe Ihres Stundenlohns ermitteln wollen.

Auswahl bei einem Stundenlohn, bei einem Monatsgehalt oder bei einem Jahresgehalt

Stundenlohnrechner: Bei einem Stundenlohn von Geben Sie bitte je nach Auswahl Ihren Stundenlohn (brutto) oder Ihr monatliches bzw. jährliches Bruttogehalt an. Sie können etwa beim Jahresgehalt auch Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Jahresprämien berücksichtigen, um den Stundenlohn zu berechnen.

Arbeitszeit je Woche

Stundenlohnrechner: Arbeitszeit je Woche Geben Sie bitte Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Stunden an.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Stundenlohn" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Stundenlohn" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Stundenlohn"

  • Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,82 Euro für 2025 im Stundenlohnrechner.
  • Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,41 Euro für 2024 im Stundenlohnrechner.
  • Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,00 Euro ab dem vierten Quartal 2022 und auch für 2023 im Stundenlohnrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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