Überlegen Sie einen Minijob anzutreten? Beschäftigen Sie eine Putzhilfe auf 556 Euro-Basis? Wollen Sie geringfügig Beschäftigte in Ihrem Betrieb einstellen? Sie möchten wissen, ob hierfür Sozialversicherungsleistungen und sonstige Abgaben anfallen. Mit dem Minijob-Rechner erfahren Sie, welche finanziellen Auswirkungen die Beschäftigung auf Minijob-Basis hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Minijob fallen keine Abgaben für Sozialversicherungen und Steuern für den Arbeitnehmer an. Die Minijob-Grenze liegt ab 2025 bei 556 Euro.
- Die genaue Höhe der Abgaben für den Arbeitgeber können Sie mit unserem obigen Rechner einfach ermitteln.
- Achtung: Die Rentenversicherung kann teuer werden. Weitere Infos folgen hier im Text.
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Alles Wissenswerte zum Minijob
Inhalt
Erhöhung der Minijob-Grenze ab 2025 auf 556 Euro
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 Euro nach zuletzt 538 Euro. Ab 2025 können Sie also bis 556 Euro
sozialversicherungsfrei und steuerfrei jobben.
Die "krumme" Erhöhung ergibt sich aus der Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn,
der 2025 auf 12,82 Euro gestiegen ist. So bleiben rund 43,3 Stunden Arbeit pro Monat möglich bis die Minijob-Verdienstgrenze erreicht
wird.
Sind Minijob und 556-Euro-Job das gleiche?
Ja. Beides sind gebräuchliche Begriffe für den unter § 8 SGB IV geregelten Begriff der "Geringfügigen Beschäftigung". Da 2025 die die Geringfügigkeitsgrenze von zuvor 538 Euro auf 556 Euro erhöht wurde, spricht man ab 2025 also von einem 556-Euro-Job statt zuvor von einem 538-Euro-Job.
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Was ist am Minijob besonders?
Für den Minijobber ist die Beschäftigung bis auf einen Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei. Von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung kann er sich jedoch ohne weiteres befreien lassen. Dann erhält er netto genauso viel wie brutto.
Zudem ist die Anstellung einer Putzhilfe bzw. Haushaltshilfe für den Arbeitgeber u.a. aufgrund der besonders niedrigen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sehr lukrativ.
Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim Minijob?
Das trägt der Arbeitgeber | Minijob in Betrieben |
Minijob in Privathaushalten |
---|---|---|
Krankenversicherung | 13,00 Prozent | 5,00 Prozent |
Rentenversicherung | 15,00 Prozent | 5,00 Prozent |
Pauschalsteuer (enthält Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) | 2,00 Prozent | 2,00 Prozent |
Umlage U1 - Lohnfortzahlung wg. Krankheit | 1,10 Prozent | 1,10 Prozent |
Umlage U2 - Mutterschutzaufwendungen | 0,22 Prozent | 0,22 Prozent |
Umlage U3 - Insolvenzgeldumlage | 0,15 Prozent | |
Unfallversicherung | 1.30 Prozent* | 1,60 Prozent** |
Abgaben gesamt | 32,77 Prozent | 14,92 Prozent |
(Stand 2025)
* Bei gewerblichen Minijobs variiert der Beitrag je nach Gewerbe und Gefahrenklasse. Im Durchschnitt beträgt er 1,3 Prozent laut gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV).
** Festgelegter Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
Worin unterscheiden sich Minijobs im Privathaushalt und Minijobs im Betrieb?
Unterschieden wird, ob der Minijob als Haushaltshilfe bzw. Putzhilfe im Privathaushalt oder anderweitig in einem Betrieb durchgeführt wird. Abhängig davon ist, wie viele und welche Steuer- und Sozialabgaben gemacht werden müssen. Grundsätzlich fallen für die Ausübung eines Minijobs in Form haushaltsnaher Dienstleistungen geringere Abgaben an, als bei einer gewerblichen Beschäftigung.
Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist im Einkommensteuergesetz definiert. Es geht dabei um Arbeiten in privaten Haushalten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder dieses Haushalts erledigt werden. Dazu zählen z.B. Putzen, Fenster putzen, Waschen, Bügeln, Kochen, Nähen, Einkaufen, Backen und auch Gartenarbeiten.
Verzicht auf Rentenversicherungspflicht
Minijobber können sich nach § 6 Abs. 1b SGB VI durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen. Falls der Minijob bereits vor 2013 bestand und die alte 400 Euro-Grenze nach wie vor nicht überschritten ist, besteht ohnehin keine Versicherungspflicht.
Seit Anfang 2013 unterliegen neu angetretene Minijobs der Rentenversicherung, so dass der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (Minijob in Privathaushalt) trägt. Der Minijobber muss den Beitrag auf die Höhe des allgemeinen Satzes der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozentpunkten (Stand 2025) aufstocken, so dass er einen Anteil von 3,6 Prozent bzw. 13,6 Prozent (Minijob in Privathaushalt) hat.
Wie erwähnt, können sich Minijobber von dieser Pflicht befreien lassen, der Arbeitgeber muss jedoch in jedem Fall den oben angegebenen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent beisteuern.
Achtung: Rentenversicherung kann teuer werden
Minijobber müssen ihren Rentenbeitrag auf den allgemeinen Satz von 18,6 Prozent (Stand 2025) aufstocken, sofern sie sich nicht befreien lassen. Dabei gilt eine Mindestbemessungsgrenze von 175 Euro, sodass der Rentenbeitrag mindestens 32,55 Euro (18,6 Prozent von 175 Euro) beträgt.
Liegt das Monatsbrutto unter 175 Euro, muss der Arbeitnehmer die Differenz bis zum Mindestbeitrag selbst zahlen. Dies kann bei sehr niedrigen Löhnen bis zu rund 30 Euro sogar zu einem negativen Nettoeinkommen führen.
Unser Minijob-Rechner berücksichtigt diese Regelung und bietet detaillierte Infos zu Ihren Eingaben.
Minijob bei privater Krankenversicherung
Für den Fall, dass der Minijobber privatversichert ist, muss der Arbeitgeber keine Abgaben für die Krankenversicherung leisten. Falls er gesetzlich versichert ist - auch über den Partner -, muss der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent bzw. 5 Prozent (bei einem Minijob im Privathaushalt) des Lohns an die Minijob-Zentrale abführen.
20 Prozent Steuern sparen mit einer Putzhilfe
Der Minijob-Rechner kann noch mehr: Sofern die Ausübung des Minijobs durch eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe in Ihrem Privathaushalt erfolgt, ermittelt der Minijob-Rechner Ihre mögliche Steuerersparnis. Denn haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie zu einem Anteil von 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von Ihrer Einkommensteuer abziehen lassen.
Ein umfangreiches Beispiel dazu finden Sie in unserem Ratgeber Putzhilfe steuerlich absetzen. Oder nutzen Sie unsere speziellen Haushaltshilfen-Rechner, der dies noch besser veranschaulicht.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
- Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 07.01.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Minijob"
- Berücksichtigung der für 2025 von 0,06 auf 0,15 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 sowie der von 0,24 auf 0,22 Prozent verminderten Umlage U2 im Minijobrechner.
- Anpassen unseres Ratgebers vom 538- zum 556-Euro-Job
- Berücksichtigung der erhöhten Minijob-Grenze in Höhe von 556 Euro für 2025 (zuvor 538 Euro) im Minijobrechner.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung und Aushilfsjob.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite