Prüfen Sie mit dem Midijobrechner bzw. Gleitzonenrechner, ob Ihre Beschäftigung in der Gleitzone liegt, und wie sich die Beitragsreduzierung bei der Sozialversicherung auswirken. Ab 2025 liegt die Gleitzone - inzwischen heißt sie Übergangsbereich - zwischen 556 Euro und 2.000 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Haben Sie einen Midijob (in der Gleitzone) dann reduzieren sich Ihre Beiträge der Sozialversicherung.
- Ab 2025 liegt die Gleitzone zwischen 556 Euro und 2.000 Euro.
- Nutzen Sie unseren obigen Rechner zur komfortablen Berechnung der reduzierten Beiträge im Midijob.
Folgende Seiten empfehle ich
Alle Themen rund um Midijob / Gleitzone mit Beispielrechnung
Inhalt
Information für Krankenkassen
Krankenkassen können den Rechner mit festem Zusatzbeitrag sowie individuellen Umlagesätzen (U1/U2) einbinden. Mehr Infos auf unserer speziellen Info-Seite.
Änderungen beim Midijob ab 2025
Anpassung Übergangsbereich
2025 haben sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 Euro geändert, da der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro gestiegen ist. Die Minijob-Grenze wird mittlerweile dynamisch berechnet, basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Dadurch erhöht sie sich von 538 auf 556 Euro. Der Übergangsbereich beginnt ab 2025 bei 556,01 Euro, während die obere Grenze weiterhin bei 2.000 Euro liegt.
Neuer Berechnungsfaktor für Midijob-Beiträge
2025 hat sich auch der Berechnungsfaktor „F“ für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich geändert. Grund dafür waren Anpassungen der Beitragssätze zur Sozialversicherung: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent, die Pflegeversicherung um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent. Dadurch beträgt der Berechnungsfaktor ab 2025 nun 0,6683.
Sämtliche Änderungen werden selbstverständlich vom Midijobrechner berücksichtigt.
Was versteht man unter der Gleitzone?
Für den Niedriglohnbereich gibt es die sogenannte Gleitzonenregelung. Sie betrifft Beschäftigungen mit einem Monatsbrutto oberhalb der versicherungsfreien 556-Euro-Grenze für Minijobs. Diese sind zwar versicherungspflichtig, doch der Arbeitnehmer zahlt einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, während der Arbeitgeberanteil höher ausfällt.
Ein Beschäftigungsverhältnis fällt in die Gleitzone – offiziell „Übergangsbereich“ genannt – wenn das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt (vor 2025: 538,01 bis 2.000 Euro) und die 2.000-Euro-Grenze regelmäßig nicht überschritten wird.
Ziel der Regelung
Ziel der Regelung ist es, die Sozialabgaben von ansonsten rund 21 Prozent (Stand 2025) ab Überschreiten der 556-Grenze abzumildern. Dies dient dazu, den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver zu machen.
Spezielle Formeln sorgen dafür, dass eine relativ starke Reduzierung der Beiträge im unteren Gleitzonenbereich bzw. Übergangsbereich erfolgt, während sich die Beiträge im oberen Bereich den allgemeinen Beitragssätzen zunehmend anpassen.
Wann genau liegt das Monatsbrutto in der Gleitzone?
Bei der Prüfung, ob der Arbeitslohn in die Gleitzone fällt, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt maßgeblich. Dies muss zu Beginn der Beschäftigung sowie bei jeder dauerhaften Änderung – etwa einer Gehaltsanpassung – neu bewertet werden. Entscheidend ist, ob die Gleitzonengrenzen regelmäßig oder nur gelegentlich über- bzw. unterschritten werden.
Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld müssen berücksichtigt werden. Sie werden grundsätzlich durch 12 geteilt und dem monatlichen Brutto hinzugerechnet. Besteht das Arbeitsverhältnis jedoch nur für einen kürzeren Zeitraum, etwa sechs Monate, wird die Einmalzahlung entsprechend durch 6 geteilt.
Bitte berücksichtigen Sie diese Verteilung bei der Eingabe im Gleitzonenrechner selbst.
Beispiel bei einer mindestens zwölfmonatigen Beschäftigung | |
---|---|
Monatliches Arbeitsentgelt | 700 Euro |
Einmalzahlung im Dezember | 600 Euro |
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((700 × 12 + 600) / 12) | 750 Euro |
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 750 Euro und liegt damit in der Gleitzone. |
Beispiel bei einer sechsmonatigen Beschäftigung | |
---|---|
Monatliches Arbeitsentgelt | 1.800,00 Euro |
Einmalzahlung im Dezember | 1.800,00 Euro |
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((1.800 × 6 + 1.800) / 6) | 2.100 Euro |
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2025 bei 2.000 Euro liegt. |
Berechnung der reduzierten Beiträge in der Gleitzone
Gleitzonenentgelt
Für die Berechnung der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in Midijobs wird anstelle des Monatsbruttos eine geringere Bemessungsgrenze, das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt. Es gibt ein etwas niedrigeres Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer und das allgemeine Gleitzonenentgelt, das der Berechnung des Gesamtbeitrags dient.
Die Berechnung beider Gleitzonenentgelte erfolgt anhand spezieller Formeln. Die Formeln berücksichtigen den Berechnungsfaktor „F“ sowie das tatsächliche Bruttoeinkommen im Übergangsbereich.
Formel zum Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer
Der hiermit berechnete reduzierte Wert dient als Grundlage für die Berechnung des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen und verringert die individuelle Belastung.
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-556) × (Monatsbrutto − 556)
Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt
Der hiermit berechnete Wert bestimmt die Berechnungsbasis für den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen.
Gleitzonenentgelt = F × 556 + ((2.000/(2.000−556)) − (556/(2.000-556)) × F) × (Monatsbrutto − 556)
Bestimmung des Berechnungsfaktors F für 2025
Der Faktor F für die Gleitzonenformeln ab 2025 wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er beträgt 28% geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für 2025 gilt:
Faktor F für 2025 | |
---|---|
Beitragssatz zur Krankenversicherung | 14,60 Prozent |
+ Durchsschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 2,50 Prozent |
+ Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 3,60 Prozent |
+ Beitragssatz zur Rentenversicherung | 18,60 Prozent |
+ Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung | 2,60 Prozent |
= Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 41,90 Prozent |
28 / Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 0,6683 |
Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden prozentual vom gesonderten Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine Gleitzonenentgelt.
- Der Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird prozentual vom höheren allgemeinen Gleitzonenentgelt berechnet.
- Der Arbeitgeberanteil entspricht dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.
Berechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil anhand Gleitzonenentgelt | ||
---|---|---|
Beitrag Arbeitnehmer | = | Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer × Beitragssatz Arbeitnehmer |
Gesamtbeitrag | = | Allgemeines Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz |
Beitrag Arbeitgeber | = | Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer |
Mehrere Jobs in der Gleitzone
Grundsätzlich gilt die Gleitzonenregelung, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt.Das Gleitzonenentgelt, an dem sich die Beitragsberechnung für den Beschäftigten orientiert, wird dann zunächst anteilig für jede Beschäftigung einzeln ermittelt. Dann wird für jede Beschäftigung anhand deren Gleitzonenentgelt die Beitragsberechnung für jeden Zweig der Sozialversicherung durchgeführt.
Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten
Wenn die erste Beschäftigung über 556 Euro liegt (Stand 2025), ist die zweite Beschäftigung - falls es ein Minijob bis 556 Euro ist - versicherungsfrei. Dieses Minijob- Arbeitsentgelt ist also nicht zu addieren. Jede weitere Beschäftigung bis 2 000 Euro ist wieder versicherungspflichtig und hier hinzuzuaddieren.
Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungspflichtig und dessen Lohn zu berücksichtigen. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert.
Eine Beispielberechnung dazu finden Sie auf unserer Seite mit Beispielen zu Midijobs.
Teilmonate in der Gleitzone
Falls nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielt wird, also im Falle eines Teilmonats wird der Arbeitslohn auf den vollen Monat hochgerechnet. Liegt dieser monatliche Betrag innerhalb der Gleitzone von 556,01 bis 2 000 Euro, werden die besonderen Regelungen zur Gleitzone angewendet und ein anteiliges Gleitzonenentgelt berechnet.
Gründe für den Bezug von Teilarbeitsentgelt sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.
Beispiel: Liegt Entgelt aus Teilmonat in Gleitzone? | |
---|---|
Arbeitsentgelt im Dezember für 2 Tage | 150 Euro |
Hochgerechnetes Entgelt Dezember 150 × 30 / 2 | 2.250 Euro |
Das Arbeitsentgelt im Dezember beträgt voraussichtlich 2.250 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2025 bei 2 000 Euro liegt. |
Eine Beispielberechnung dazu finden Sie auf unserer Seite mit Beispielen zu Midijobs.
Eingabehilfen zum Midijobrechner
Kalenderjahr
Wählen Sie bitte den Zeitraum aus, für den die Berechnung durchgeführt werden soll.
2025 liegt der Übergangsbereich bzw. die Gleitzone zwischen 556 Euro und 2.000 Euro.
2024 lag er zwischen 538 Euro und 2.000 Euro.
2023 lag er zwischen 520 Euro und 2.000 Euro.
Diese Anpassungen erfolgten u.a. im Rahmen der Mindestlohnerhöhungen. Die daran gekoppelte Erhöhung der Minijob-Grenzen hatte damit auch die Erhöhung der Grenzen für den Übergangsbereich zur Folge.
Monatsbrutto aus Hauptjob
Geben Sie bitte das durchschnittliche Monatsbrutto Ihrer Hauptbeschäftigung in Euro an.
Falls Sie mehrere Arbeitslöhne erzielen, geben Sie hier bitte nur den Bruttolohn Ihrer ersten Beschäftigung ein.
Sollten Sie Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld erhalten, so sind diese durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen.
Beträgt die Dauer Ihrer Beschäftigung z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen.
Die besonderen Regelungen zur Gleitzone finden Anwendung, wenn das Monatsbrutto aus der Beschäftigung bzw. bei mehreren
Beschäftigungsverhältnissen die insgesamt erzielten Arbeitslöhne in der Gleitzone
- 2025 von 556,01 € bis 2.000 €
- 2024 von 538,01 € bis 2.000 €
- 2023 von 520,01 € bis 2.000 €
liegt. Für den Beschäftigten erfolgt dann eine besondere Beitragsberechnung zur Sozialversicherung, die zu einer abgemilderten Beitragsbelastung führt.
Weitere Jobs
Wählen Sie bitte aus, ob Sie Arbeitslöhne aus weiteren Beschäftigungen beziehen.
Teilmonat
Wählen Sie bitte aus, ob Sie für einen Teilmonat oder einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielen.
Gründe für einen Teilmonat sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe
eines Kalendermonats.
Beschäftigungsort in Sachsen
Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung.
In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen, als in den übrigen Ländern.
Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger.
Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Bitte geben Sie den von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag an. Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung.
Anzahl der Kinder
Anhand dieser Abfrage wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 2025 3,6 Prozent, zuvor waren es 3,4 Prozent. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Satz je zur Hälfte, also 2025 mit jeweils 1,80 Prozent.
Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind ("0 Kinder, ≥ 23"), müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,80 + 0,60 = 2,40 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.
Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich für 2025 folgende Beitragssätze:
- 1,80 Prozent für Eltern mit einem Kind
- 1,55 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
- 1,30 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
- 1,05 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
- 0,80 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Ferien, Minijob-Rechner, Beitragsvorteil Krankenkasse , Fristenkalender Krankengeld, Stundenlohnrechner, Mindestlohn berechnen, Teilzeitrechner, Feiertage 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:
- Wikipedia - Midijob
- § 20 Aufbringung der Mittel, Gleitzone - SGB IV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Midijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Midijob"
- Updaten des Midijob-Rechners für 2025: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2025 von 556 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2025.
- Updaten des Midijob-Rechners für 2024: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2024 von 538 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2024.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Midijobrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite