Sie möchten eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe als Minijobberin beschäftigen? Während Ihre Putzhilfe meist "Netto für Brutto" arbeitet, kommen auf Sie Steuern und Abgaben zu. Diese Kosten können sie als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Oftmals ist die Putzhilfe legal günstiger als "schwarz" angestellt!
- Alle Abgaben des Arbeitgebers, bestehend aus Beiträgen zur Sozialversicherung, Steuern sowie Umlagen, betragen 2025 in der Summe 14,94 Prozent vom monatlichen Entgelt.
- Nutzen Sie unseren komfortablen Rechner oder entdecken Sie das Beispiel im weiteren Verlauf.
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Wichtige Tipps rund um die Haushaltshilfe
Inhalt
Kann man mit der Haushaltshilfe mehr Steuerersparnis als Kosten haben?
Unterm Strich machen sie oftmals mehr Steuern gut, als Sie für Ihre Haushaltshilfe an zusätzlichen Abgaben tragen.
Scheuen Sie also nicht die Kosten für Steuern und Sozialversicherung. Das brauchen Sie nicht! Tragen Sie einfach das monatliche Arbeitsentgelt
Ihrer Putzhilfe in den Rechner ein und der Haushaltshilfen-Rechner zeigt Ihnen alle Steuern, Abgaben und Steuerermäßigungen im Detail.
Welche Abgaben fallen bei der Haushaltshilfe an?
Die Haushaltshilfe hat bei einem Minijob bis zu einem monatlichen Einkommen von 556 Euro (538 Euro vor 2025) keinerlei Abgaben, sofern sie sich über den Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
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Welche Abgaben fallen beim Arbeitgeber an?
Die Abgaben des Arbeitgebers für eine Haushaltshilfe setzen sich aus Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Umlagen zusammen und betragen insgesamt 14,94 Prozent des monatlichen Entgelts. Im Detail:
- 5 % für die gesetzliche Rentenversicherung (auch wenn die Haushaltshilfe von ihrer Beitragspflicht befreit ist).
- 5 % für die gesetzliche Krankenversicherung. Falls die Haushaltshilfe privat krankenversichert ist, entfällt dieser Beitrag.
- 1,6 % als festgelegter Einheitsbeitrag für die Unfallversicherung.
- 2 % Pauschalsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
- 1,1 % Umlage U1 für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- 0,24 % Umlage U2 (Stand 2025) für Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.
Es ergibt sich so ein klar geregelter Anteil von insgesamt 14,94 Prozent des monatlichen Entgelts für alle Abgaben.
Steuerermäßigung am Beispiel
Hier finden Sie ein Beispiel für die Steuerermäßigung bei Anstellung einer Putzhilfe.
Bei diesem Beispiel zeigt sich, dass die Putzhilfe legal günstiger als "schwarz" angestellt ist, denn den Aufwendungen von 14,94 Prozent steht eine Steuerermäßigung von 20 Prozent entgegen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsscheck"
- Neue Minijob-Grenze ab 2025 auf 556 Euro heraufgesetzt.
- Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2025
- Anpassung der für 2023 und 2024 neuen Umlagesätze U1 von 0,9 auf 1,1 Prozent und U2 von 0,29 auf 0,24 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen zum Rechner.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzhilfe steuerlich absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite