Herr Krämer, treuer Besucher unserer über 200 Rechner, wollte von uns wissen, wie viel Steuern er 2025 auf seine Rente zu erwarten hat. Wir konnten es ihm erklären und zeigen dies hier anhand seines Beispiels.
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So ermittelten wir Herrn Krämers Steuer auf seine Rente.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Krämer möchte wissen, wie hoch 2025 die Steuer auf seine Rente ist.
- Er hat ab Januar 2010 seine erste Rente in Höhe von 1.500 Euro bezogen.
- In der Zwischenzeit ist die Rente gestiegen und beträgt im Jahr 2025 1.900 Euro.
1. Rentenfreibetrag
Der steuerpflichtige Rentenanteil bei Rentenbeginn 2010 betrug 60 Prozent von der zu diesem Zeitpunkt bezogenen Rente von 1.500 Euro. Die übrigen 40 Prozent waren steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag von 600 Euro monatlich bzw. 7.200 Euro jährlich wurde bei Herrn Krämer für alle künftigen Jahre als "Rentenfreibetrag" festgelegt.
Herrn Krämers jährlicher Rentenfreibetrag beträgt 7.200 Euro.
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2. Gesamtbetrag der Einkünfte
Von Herrn Krämers aktueller Jahresrente in Höhe von 22.800 Euro (1.900 mal 12) verbleibt nach Abzug des Rentenfreibetrags von 7.200 Euro ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.600 Euro, sofern er außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte erzielt hat.
Herrn Krämers Gesamteinkünfte betragen 15.600 Euro.
3. Zu versteuerndes Einkommen
Bevor nun Herrn Krämers Einkünfte versteuert werden, kann er noch einige Kosten absetzen: Er macht die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro sowie die Sonderausgaben-Pauschale mit 36 Euro geltend.
Zudem kann er seine monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen in vollem Umfang geltend machen. Sein Beitragsanteil für die Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent zzgl. dem halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,25 Prozent (halber Durchschnitt 2025). Der Anteil für die Pflegeversicherung beträgt 2025 weitere 3,6 Prozent. Diese insgesamt 12,15 Prozent der Bruttorente betragen 2.770,20 Euro.
Herr Krämer kann zusammen mit der Werbungskosten- (102 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) insgesamt 2.908,20 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte absetzen, so dass sein zu versteuerndes Einkommen 12.691,80 Euro beträgt.
Herrn Krämers zu versteuerndes Einkommen (zvE) beträgt 12.691,80 Euro.
4. Herleitung Abgabepflicht
Herrn Krämers Gesamtbetrag der Einkünfte liegt oberhalb des 2025 geltenden Grundfreibetrags in Höhe von 12.096 Euro.
Herr Krämer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
5. Steuerschuld
Auf Herrn Krämers zu versteuerndes Einkommen ist 2025 eine jährliche Einkommensteuer in Höhe von 86 Euro fällig.
Aufgrund der geringen Einkommensteuer muss er keinen Solidaritätszuschlag leisten.
Da Herr Krämer aus der Kirche ausgetreten ist, wurde Kirchensteuer in Höhe von je nach Bundesland 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Dies hätte eine zusätzliche Steuerbelastung von 6,88 Euro bzw. 7,74 Euro ergeben.
6. Tipp: Kosten absetzen
Gegebenenfalls kann Herr Krämer sein zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast durch weitere absetzbare Kosten verringern.
Dazu zählen Sonderausgaben, wie z.B.
- Spenden und
- Kirchensteuer oder auch
- außergewöhnliche Belastungen wie, Krankheitskosten oder
- die Bezahlung für eine Haushaltshilfe.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 26 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rechner Rentenbesteuerung beantwortet.
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