Rentenbeginn

Das Rentenalter

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Rentenbeginnrechner

Das Lebensjahr, ab dem ein Versicherter einen Anspruch auf eine Rente stellen kann, nennt man das Rentenalter. In Deutschland hängt das Rentenalter zuerst von der Rentenart ab. Für jede Rentenart gelten andere Regelungen. Neben dem Erreichen des festgelegten Alters müssen oft auch individuelle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Rente zu beanspruchen.

Derzeit wird das Rentenalter in allen Rentenarten angehoben

Unsere Bevölkerung wird immer älter – mit dramatischen Auswirkungen auf das Rentensystem. Die Beitragszahlungen der Versicherten reichen nicht mehr aus, um die Renten zu sichern. Daher wurde im Jahr 2012 das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz verabschiedet und damit das Rentenalter hochgesetzt. Versicherte müssen heute länger arbeiten als früher. Sowohl Männer als auch Frauen dürfen in der Regel erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Doch das Rentenalter wird stufenweise angehoben. Pro Jahr steigt die Lebensarbeitsdauer um einen Monat. Zwischen den Jahren 2024 und 2029 werden es zwei Monate sein. Erst nach dem Jahr 2029 gelten die neuen Regelungen zum Rentenalter also für alle Versicherten.

Die wichtigsten Rentenarten und ihre Voraussetzungen

Die Regelaltersrente

Für die reguläre Altersrente gibt es zwei wichtige Voraussetzungen. Versicherte haben Anspruch darauf, wenn sie

  • das Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben (früher lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren, diese wird derzeit angehoben)
  • eine Wartezeit von 5 Jahren eingehalten haben, in denen sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Die Altersrente für die langjährig Versicherten

Gesetzlich Rentenversicherte haben einen Anspruch auf diese Rente ohne Abzüge, wenn sie

  • das Rentenalter zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben (je nach Geburtsjahr, siehe oben)
  • mindestens 35 Jahre Beiträge bezahlt haben
Ein früherer Renteneintritt ist hier ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner dann Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, um den der Rentenbezug vorgezogen wird, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Das gilt auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze dann erreicht wird.

Die Altersrente für die besonders langjährig Versicherten

Als besonders langjährig Versicherter gilt jeder, der eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt und zwischen 63 und 65 Jahre alt ist. Auch hier gilt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze.

Die Altersrente für lange Jahre unter Tage Beschäftigte

Für Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, gilt derzeit ein Rentenalter von 62 Jahren. Das betrifft Versicherte ab Jahrgang 1964. Früher geborene Versicherte profitieren noch von der alten Regelung, in der das Rentenalter bei 60 Jahren lag. Auch das wird derzeit schrittweise angehoben.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Hier liegt das Rentenalter ebenfalls bei 65 Jahren, wenn

  • bei Antritt der Rente eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent attestiert wird
  • und die Wartezeit von 35 Jahren eingehalten wurde.

Bereits drei Jahre vorher, also mit 62 Jahren, kann diese Rente mit Abzügen beantragt werden.

Das Rentenalter ermitteln

Versicherte, die in den nächsten Jahren in Rente gehen wollen, sollten sich vorab genau informieren, wann sie Anspruch auf ihre Rente haben. Unser Rentenbeginnrechner hilft dabei.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner beantwortet.

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